Familienfachanwaltskanzlei
Lindhofer
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Zusätzlich ist auch das gemeinsame Vermögen zu berücksichtigen und zwar mit 5% bis 10 % des Vermögens, abzüglich eines Freibetrages von 120.000,– € und je 30.000,00 € pro Kind.
Beispiel: Vermögen Mann 500.000,00, Vermögen Frau 250.000,00
= Vermögen insgesamt 750.000,00 €
abzüglich Freibetrag 180.000,00 € ( 2 Kinder)
= Vermögen 570.000,00
x 5 % 28.500,00
Gerichtsgebühren:
254,00 €Anwaltsgebühren (1 Anwalt):
773,50 €Gesamtgebühren:
1.027,50 €
Die genannten Werte sind unverbindlich. Für verbindliche Aussagen muss der Streitwert vom Gericht festgelegt werden.
Dieser Wert wäre bei vorhandenem Vermögen zum obigen Verfahrenswert noch hinzuzuzählen. Das gilt auch wenn die Vermögensverhältnisse nicht streitig sind. Ob 5 % oder 10 % angesetzt werden, ist von Gericht zu Gericht verschieden und hängt von den Umständen ab. Bei grossen Vermögen werden üblicherweise 5 % angesetzt, bei kleineren Vermögen 10 %.
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Gabriele Lindhofer
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