Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind.
Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachanwälte zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Wir bieten auch den Versuch einer außergerichtlichen Lösung der anstehenden Probleme im juristischen Bereich an.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
Im Erbrecht ist den gewandelten Familien-und Partnerschaftsverhältnissen Rechnung zu tragen. Dies bedeutet, dass auch bei Trennungen oder neuen Partnerschaften darüber nachgedacht werden muss, wie die Vermögensverhältnisse geregelt werden sollen und ob dies zu Lebzeiten sinnvoll ist und vor allem wie? Wie kann verhindert werden, dass ein Erbfall zur Belastung wird und wie kann man Sicherheit schaffen? Wie ist ein Testament abzufassen und muss es ein notarielles Testament sein, sind die häufigsten Fragen.
Familienrecht ohne Erbrecht oder Erbrecht ohne Familienrecht ist bei vorhandenem Vermögen Pflichtstoff für Erblasser und mögliche Erben sich damit auseinanderzusetzen, beraten und ggf. sich anwaltlich vertreten zu lassen, sowohl außergerichtlich als gerichtlich. Und schließlich ist da auch noch das Finanzamt..........
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