Zusätzlich ist auch das gemeinsame Vermögen zu berücksichtigen und zwar mit 5% bis 10 % des Vermögens, abzüglich eines Freibetrages von 120.000,-- € und je 30.000,00 € pro Kind.

 

Beispiel: Vermögen Mann  500.000,00, Vermögen Frau 250.000,00

= Vermögen insgesamt 750.000,00 €

abzüglich Freibetrag      180.000,00 €  ( 2 Kinder)

= Vermögen                   570.000,00

x 5 %                            28.500,00

Dieser Wert wäre bei vorhandenem Vermögen zum obigen Verfahrenswert noch hinzuzuzählen. Das gilt auch wenn die Vermögensverhältnisse nicht streitig sind. Ob 5 % oder 10 % angesetzt werden, ist von Gericht zu Gericht verschieden und hängt von den Umständen ab. Bei grossen Vermögen werden üblicherweise 5 % angesetzt, bei kleineren Vermögen 10 %.